Fachkanzlei für Erbrecht - Arbeitsrecht - Medizinrecht
30.11.2022
Einem Pflichtteilsberechtigten steht nach Ausschlagung seines Erbteils gemäß § 2306 Abs. 1 BGB ein Auskunftsanspruch gemäß § 2314 Abs. 1 BGB zu.
Weiterlesen … Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach Ausschlagung des Erbteils gem. § 2306 BGB