Ausgewählte Urteile

2022

Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach Ausschlagung des Erbteils gem. § 2306 BGB

Einem Pflichtteilsberechtigten steht nach Ausschlagung seines Erbteils gemäß § 2306 Abs. 1 BGB ein Auskunftsanspruch gemäß § 2314 Abs. 1 BGB zu.

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